Damit Frühförderung gelingen kann, müssen medizinische und pädagogische Leistungen gebündelt werden. Durch die interdisziplinäre Arbeitsweise werden so verschiedene Bereiche verschränkt und eine individuelle Förderung für das Kind möglich gemacht. Hier können Sie nachlesen, wie Beratung, Eingangsdiagnostik, Förder- und Behandlungsplan und die konkreten Therapien im Zusammenhang stehen. Das Angebot umfasst Beratung, medizinisch-therapeutische, psychologische, heil- und sonderpädagogische sowie psychosoziale Leistungen.
Der Erstkontakt zur Frühförderstelle erfolgt in der Regel telefonisch durch die Eltern, da sie auf Anraten von Ärzten, Kliniken, Kindertagesstätten, anderen Einrichtungen oder in Eigeninitiative auf die Frühförderung aufmerksam gemacht wurden. Während dieses Telefonats werden kurze Informationen über Frühförderung gegeben, Daten aufgenommen und ein Termin für das offene Beratungsangebot vereinbart bzw. die Eltern werden für eine Terminvereinbarung von der entsprechenden Fachkraft zurückgerufen.
Bei dem ersten Termin, dem offenen Beratungsangebot, zu dem die Eltern bereits vorliegende Unterlagen (Klinikberichte, U-Heft) mitbringen sollen, wird ein Gespräch mit den Eltern bzw. Bezugspersonen geführt bei gleichzeitiger freier Spielsituation des Kindes. Danach erfolgt eine gezielte Beobachtung des Kindes. Der Anamnesebogen wird den Eltern bzw. Bezugspersonen während des Termins ausgehändigt.
Die Eingangsdiagnostik umfasst die ärztliche Diagnostik durch den behandelnden Arzt, und die nicht-ärztliche Diagnostik durch die Frühförderstelle: psychologische Diagnostik, heilpädagogische Diagnostik und medizinisch – therapeutische Befunderhebung. Ergebnis ist der derzeitige Entwicklungsstand des Kindes und somit die Abklärung der Förderbedürftigkeit des Kindes. Auf dieser Basis wird unter Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen der Förder- und Behandlungsplan entwickelt.
Auf der Basis der Ergebnisse aus der Eingangsdiagnostik wird der Förder- und Behandlungsplan mit dem behandelnden Arzt unter Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen entwickelt. Dieser beinhaltet die Art, Dauer und den Umfang der Förderung. Die Art der behandelnden Fachdisziplinen orientiert sich am Hilfebedarf der Kinder.
Mit der Förderung und Behandlung der Kinder kann begonnen werden, wenn die Genehmigung der Komplexleistung Frühförderung durch den Kostenträger vorliegt.
Interdisziplinäre Frühförderstelle
Zur Heide 24a
96215 Lichtenfels